Was du jetzt wissen musst
Seit Sommer 2025 verschickt eine Düsseldorfer Kanzlei massenhaft Abmahnungen an Online-Händler. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Die Forderung: Bis zu 1.032 Euro pro Abmahnung. Auch wenn viele dieser Schreiben rechtlich fragwürdig sind – das Thema ist real und betrifft auch lokale Betriebe in Oldenburg und Umgebung, die online Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet viele Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote. Die ersten Abmahnungen zeigen: Das Gesetz wird ernst genommen – und überprüft. Für Betriebe mit Onlineshop, Buchungssystem oder digitalen Services bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Website zu prüfen und anzupassen.
Das Problem: Unberechtigte Abmahnungen treffen auf echte gesetzliche Pflichten
Die Situation ist verzwickt. Einerseits verschickt die CLAIM Rechtsanwalts GmbH im Auftrag von „die-website-experten.de" Abmahnungen, die mehrere renommierte Kanzleien als rechtlich fragwürdig bewerten. Die Schreiben enthalten pauschale Vorwürfe ohne konkrete Mängel zu benennen, fordern Zahlungen zwischen 595 und 1.032 Euro und bieten gleichzeitig eigene Beratungsdienstleistungen an.
Andererseits: Das BFSG ist real, die Pflichten sind real, und die Konsequenzen sind real.
Wer glaubt, das Thema ignorieren zu können, riskiert mehr als eine fragwürdige Abmahnung. Die eigentliche Gefahr liegt nicht in den aktuell versendeten Massenabmahnungen, sondern in legitimen wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen von tatsächlichen Mitbewerbern und vor allem in Bußgeldern durch Behörden von bis zu 100.000 Euro.
Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf deutlich:
Eine Studie der Aktion Mensch aus dem Juni 2025 testete 65 Online-Shops in Deutschland. Das Ergebnis: Nur etwa ein Drittel der getesteten Shops ist barrierefrei. Die häufigste Barriere? Mangelnde Tastaturbedienbarkeit – nur 20 von 65 Websites waren alleine über die Tastatur bedienbar. Dabei ist genau das für viele Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung.
Interessant: 61% der Menschen mit Beeinträchtigung kaufen sehr häufig oder häufig online ein – gegenüber 51% ohne Beeinträchtigung. Barrierefreie Shops erreichen also nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern erschließen eine kaufkräftige Zielgruppe.
Was viele nicht wissen: Die Ausnahmen sind eng
Ein häufiger Irrtum: „Ich bin nur ein kleiner Betrieb, mich betrifft das nicht." Das stimmt nur teilweise. Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz zwar von der Pflicht aus – aber nur im Dienstleistungsbereich. Wer Produkte herstellt oder verkauft, fällt auch als Kleinstunternehmen unter das Gesetz.
Und selbst wer formal ausgenommen ist, sollte aufpassen: Verbraucher werden sich an barrierefreie Standards gewöhnen. Wer in ein, zwei Jahren immer noch keine barrierefreie Website hat, verliert Kunden an die Konkurrenz – unabhängig von der Betriebsgröße.
Was sich geändert hat – und was das konkret bedeutet
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Angebote, über die Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden können, barrierefrei sein. Das betrifft:
- Onlineshops – vom Produktkatalog bis zum Checkout
- Buchungssysteme – für Termine, Hotels, Restaurants, Handwerker
- Kontaktformulare – wenn darüber Verträge angebahnt werden
- Kundenportale – für Bestandskunden
- Banking und Versicherungen – alle digitalen Services
- E-Books und digitale Medien
Der Maßstab ist klar definiert: WCAG 2.1 Level AA. Das sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte mit insgesamt 78 Kriterien, von denen die Stufen A und AA verpflichtend sind.
Was das in der Praxis bedeutet
Aus meiner Erfahrung mit Website-Checks in der Region sehe ich immer wieder die gleichen Probleme:
Tastaturbedienbarkeit: Die Website lässt sich nicht per Tab-Taste navigieren. Dropdown-Menüs, Formulare oder der Warenkorb sind nur mit der Maus erreichbar. Für Menschen mit motorischen Einschränkungen ist das ein Ausschlusskriterium.
Farbkontraste: Viele moderne Designs setzen auf helle Grautöne auf weißem Grund – sieht elegant aus, ist aber für Menschen mit Sehschwäche unleserlich. Die WCAG schreibt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text vor.
Alternativtexte für Bilder: Die meisten Websites haben entweder gar keine Alt-Texte oder nur generische wie „Bild1.jpg". Screenreader-Nutzer erfahren so nicht, was auf dem Bild zu sehen ist.
Formularfelder ohne Label: Wenn Eingabefelder keine eindeutigen Beschriftungen haben, wissen Screenreader-Nutzer nicht, was eingetragen werden soll.
Was viele übersehen: Es geht nicht nur um die sichtbare Website. Die technische Umsetzung im HTML-Code ist entscheidend. Eine optisch ansprechende Seite kann technisch völlig unzugänglich sein – und umgekehrt.
Die Barrierefreiheitserklärung – oft vergessen
Zusätzlich zur technischen Umsetzung verlangt das BFSG eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website. Diese muss enthalten:
- Information, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird
- Hinweise auf Teile, die (noch) nicht barrierefrei sind
- Eine Kontaktmöglichkeit, über die Barrieren gemeldet werden können
Diese Erklärung muss selbst barrierefrei zugänglich sein. Ein häufiger Fehler: Die Erklärung wird erstellt, aber so versteckt, dass niemand sie findet – oder sie ist als PDF eingebunden, das nicht barrierefrei ist.
Der regionale Kontext: Oldenburg ist nicht Hamburg
Für lokale Betriebe in Oldenburg, Ganderkesee oder Wardenburg kommt ein spezifischer Aspekt hinzu: Die meisten Websites in unserer Region sind auf lokale Anbieter ausgerichtet, nicht auf überregionale Shopsysteme mit großen Budgets.
Das bedeutet: Viele Seiten basieren auf älteren WordPress-Installationen, selbst programmierten Lösungen oder günstigen Baukastensystemen. Genau hier liegt das Problem – die nachträgliche Umsetzung von Barrierefreiheit ist bei gewachsenen Systemen oft komplexer als bei einem Neustart.
Was ich bei Checks regelmäßig sehe: Lokale Betriebe haben in den letzten Jahren ihre Website mehrfach erweitert – ein Onlineshop kam hinzu, dann ein Buchungssystem, dann eine Kundenverwaltung. Jedes System bringt eigene Barrieren mit, die individuell angegangen werden müssen.
Die Richtung – was jetzt zu tun ist
Barrierefreiheit ist kein Projekt mit klarem Anfang und Ende, sondern ein Qualitätsmerkmal, das in alle digitalen Prozesse integriert werden muss. Die gute Nachricht: Du musst nicht von heute auf morgen perfekt sein. Aber du solltest dokumentiert daran arbeiten.
Der erste Schritt: Status quo verstehen
Bevor du irgendetwas optimierst, musst du wissen, wo du stehst. Das klingt banal, ist aber der Punkt, an dem viele scheitern. Ein professionelles Barrierefreiheits-Audit prüft systematisch alle 78 WCAG-Kriterien und dokumentiert, welche erfüllt sind und welche nicht.
Was viele unterschätzen: Die Prüfung kann nicht vollständig automatisiert werden. Es gibt Tools, die einen ersten Überblick geben – aber die Bewertung, ob ein Alt-Text tatsächlich sinnvoll ist oder ob die Tastaturnavigation logisch aufgebaut ist, erfordert menschliches Urteilsvermögen.
Ein Punkt, den die meisten Anleitungen im Netz übersehen: Deine Website ist nicht statisch. Du hast verschiedene Seitentypen (Startseite, Produktseiten, Kontaktformular, Checkout), verschiedene Zustände (leer Warenkorb, gefüllter Warenkorb, Fehlermeldungen) und verschiedene Nutzergruppen. All das muss geprüft werden.
Die Bereiche, die optimiert werden müssen
Basierend auf der Prüfung müssen typischerweise diese Bereiche angegangen werden:
Strukturelle Anpassungen: Die HTML-Struktur muss semantisch korrekt aufgebaut sein. Überschriften müssen hierarchisch geordnet sein, Landmarks müssen gesetzt werden, Formularfelder brauchen eindeutige Labels. Das hört sich technisch an – und ist es auch. Hier zeigt sich, ob eine Website handwerklich sauber entwickelt wurde oder ob sie nur „irgendwie funktioniert".
Visuelle Optimierungen: Kontraste müssen angepasst, Schriftgrößen flexibel gestaltet, Fokus-Indikatoren sichtbar gemacht werden. Was für Großstädte mit großen Budgets gilt, funktioniert in unserer Region oft anders – lokale Betriebe haben meist individuelle Designs, keine Standardthemes. Das macht Anpassungen aufwändiger.
Interaktive Elemente: Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, Fehlermeldungen müssen klar kommuniziert werden, Timeouts müssen angepasst oder deaktiviert werden. Ein häufiger Fehler: Das Hauptmenü funktioniert per Tastatur, aber der Warenkorb oder der Login-Bereich nicht.
Inhalte: Alle Bilder brauchen sinnvolle Alt-Texte, Videos brauchen Untertitel, komplexe Grafiken brauchen Textbeschreibungen. Das klingt einfach – aber was schreibt man als Alt-Text für ein Produktfoto? „Tisch" ist zu wenig, drei Absätze sind zu viel. Es braucht Erfahrung, die richtige Balance zu finden.
Ein schneller Win – der zeigt, dass es ernst ist
Eine Sache kannst du sofort umsetzen, um zu testen, wie barrierefrei deine Website ist: Schließ deine Maus weg und navigiere nur mit der Tastatur.
Drück die Tab-Taste und schau, ob du durch die Navigation kommst. Kannst du den Warenkorb öffnen? Kannst du ein Produkt in den Warenkorb legen? Kannst du das Kontaktformular ausfüllen und absenden?
Wenn du an irgendeiner Stelle nicht weiterkommst – das ist eine Barriere. Und das ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs.
Warum „schnell mal selbst machen" oft nach hinten losgeht
Es gibt im Netz unzählige Plugins und Tools, die versprechen, deine Website mit einem Klick barrierefrei zu machen. Diese sogenannten „Accessibility Overlays" werden oft als schnelle Lösung verkauft.
Was viele nicht wissen: Diese Tools werden von Barrierefreiheits-Experten stark kritisiert. Sie lösen nicht die zugrundeliegenden Probleme, sondern legen nur eine Schicht darüber. Für viele Nutzer verschlimmern sie die Situation sogar. Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss genau dokumentieren, welche Maßnahmen umgesetzt wurden – ein Overlay-Plugin erfüllt diese Anforderung nicht.
Das gleiche gilt für automatische Fixes in Content-Management-Systemen. Sie können helfen – aber nur als Teil einer umfassenden Strategie, nicht als Ersatz.
Du willst wissen, wo deine Website steht? Ich biete für Betriebe in Oldenburg, Ganderkesee und Umgebung einen kostenlosen 20-minütigen Website-Check an. Dabei schauen wir uns gemeinsam die wichtigsten Barrieren an und du bekommst eine erste Einschätzung, wo Handlungsbedarf besteht. Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck – einfach Klarheit schaffen. Kontakt über startklar-oldenburg.de.
Realistische Erwartungen – was dich erwartet
Barrierefreiheit ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Die Umsetzung dauert – je nach Ausgangslage – zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Das hängt davon ab, wie komplex deine Website ist und wie viele Systeme integriert sind.
Was funktioniert:
- Eine ehrliche Bestandsaufnahme und dokumentierte Maßnahmen schützen vor Bußgeldern
- Schrittweise Umsetzung ist möglich – Perfektion von Tag 1 wird nicht erwartet
- Barrierefreie Websites haben oft bessere SEO-Rankings, weil viele Kriterien übereinstimmen
- Die Nutzererfahrung verbessert sich für alle – nicht nur für Menschen mit Behinderung
Was nicht funktioniert:
- Overlay-Plugins als Komplettlösung
- „Hauptsache schnell irgendwas machen" ohne Verständnis der Anforderungen
- Die Barrierefreiheitserklärung einfach kopieren, ohne die technische Umsetzung anzupassen
- Ignorieren in der Hoffnung, dass es keiner merkt
Die Zeitrahmen:
Eine einfache Unternehmenswebsite ohne Shop kann in 2-4 Wochen grundlegend barrierefrei gemacht werden. Ein mittelgroßer Onlineshop mit 50-200 Produkten braucht eher 6-12 Wochen. Große Plattformen mit mehreren tausend Produkten und komplexen Funktionen sind Projekte über mehrere Monate.
Wichtig dabei: Die erste Umsetzung ist der aufwändigste Teil. Danach geht es um kontinuierliche Pflege – neue Inhalte müssen barrierefrei erstellt, neue Funktionen müssen geprüft werden. Aber der Aufwand ist dann deutlich geringer.
Die aktuelle Abmahnwelle einordnen
Zurück zu den Abmahnungen der CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Mehrere spezialisierte Kanzleien bewerten diese als rechtlich fragwürdig. Die Hauptkritikpunkte:
- Kein echtes Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahntem
- Keine konkreten Mängel werden benannt, nur pauschale Vorwürfe
- Die gleichzeitige Androhung von Kosten und das Angebot eigener Dienstleistungen wirkt fragwürdig
Wenn du eine solche Abmahnung erhältst: Nicht vorschnell zahlen, nicht ignorieren, sondern rechtlich prüfen lassen.
Aber – und das ist der entscheidende Punkt – auch wenn diese spezifischen Abmahnungen möglicherweise unberechtigt sind: Das zugrundeliegende Problem ist real. Wer seine Website nicht anpasst, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro durch Behörden und legitime Abmahnungen durch tatsächliche Wettbewerber.
Was in Oldenburg anders ist als anderswo
In Großstädten haben viele Betriebe Zugang zu spezialisierten Agenturen, die sich ausschließlich mit Barrierefreiheit beschäftigen. In unserer Region ist das anders – hier arbeiten wir oft mit gewachsenen Strukturen, langj ährigen Geschäftsbeziehungen und begrenzten Budgets.
Das hat Vor- und Nachteile. Der Vorteil: Lokale Entwickler kennen die Systeme, mit denen sie arbeiten, oft sehr genau. Der Nachteil: Barrierefreiheit war bisher selten ein Thema, entsprechend gibt es wenig Erfahrung.
Die gute Nachricht: Die meisten Konkurrenten in der Region tun noch nichts. Wer jetzt startet, hat einen echten Vorsprung. In ein bis zwei Jahren wird Barrierefreiheit Standard sein – dann verlierst du als Nachzügler Kunden. Jetzt kannst du noch Vorreiter sein.
Was du jetzt konkret tun solltest
Du hast jetzt einen guten Überblick, was das BFSG bedeutet, warum die ersten Abmahnungen zwar rechtlich fragwürdig sind, aber das Grundproblem real ist, und welche Bereiche deiner Website betroffen sind.
Die entscheidende Frage ist: Wo steht DEINE Website?
Ich biete für Betriebe in Oldenburg, Ganderkesee, Wardenburg, Hude und Wildeshausen einen kostenlosen 20-minütigen Website-Check an:
- BFSG-Relevanz prüfen: Fällt deine Website überhaupt unter das Gesetz, oder bist du als Kleinstunternehmen ausgenommen?
- Kritische Barrieren identifizieren: Welche Bereiche deiner Website sind aktuell nicht barrierefrei?
- Komplexität einschätzen: Wie aufwändig wird die Umsetzung basierend auf deinem System?
- Priorisierung: Was sollte zuerst angegangen werden, was kann warten?
- Realistische Roadmap: Welche Schritte machen in welcher Reihenfolge Sinn?
Der Check ist unverbindlich und dient nur der Klarheit. Du erfährst, ob und wie dringend Handlungsbedarf besteht. Danach kannst du entscheiden, ob du selbst Hand anlegst, einen Dienstleister beauftragst oder vorerst dokumentierst, dass du das Thema auf dem Schirm hast.
Wichtig: Die Dokumentation ist entscheidend. Wenn eine Behörde prüft oder ein Wettbewerber abmahnt, hilft es enorm, wenn du nachweisen kannst: „Wir arbeiten systematisch daran, hier ist unser Plan, hier sind die bereits umgesetzten Maßnahmen." Das schützt vor den höchsten Strafen.
Kontaktiere mich einfach über das Formular auf startklar-oldenburg.de. Betreff: „BFSG Website-Check".
Was du auf keinen Fall tun solltest: Das Thema ignorieren in der Hoffnung, dass es vorbeigeht. Es geht nicht vorbei. Das Gesetz ist da, die Anforderungen sind klar, und die Durchsetzung läuft an – wenn auch holprig mit fragwürdigen Abmahnungen. Aber die nächste Welle kommt von Behörden und echten Wettbewerbern. Und dann wird es teuer.
Die Kernbotschaft: Barrierefreiheit ist nicht optional, sie ist Pflicht. Die aktuellen Abmahnungen mag man belächeln – das zugrundeliegende Gesetz sollte man ernst nehmen. Für lokale Betriebe in Oldenburg und Umgebung bedeutet das: Jetzt prüfen, jetzt planen, jetzt dokumentieren. Wer 2026 immer noch keine barrierefreie Website hat, steht nicht nur rechtlich auf dünnem Eis, sondern verliert auch Kunden an modernere Wettbewerber.
Autor: Dennis Schwenker-Sanders, Webentwickler aus Sandkrug bei Oldenburg. Seit 2015 spezialisiert auf lokale Websites für KMU mit Fokus auf technische Qualität und rechtskonforme Umsetzung. Schwerpunkt: Symfony/PHP-Entwicklung und barrierefreie Webentwicklung nach WCAG 2.1.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über das BFSG. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen zur Anwendbarkeit des Gesetzes oder zum Umgang mit Abmahnungen solltest du einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.
Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16.07.2021, Trusted Shops „Erste BFSG-Abmahnungen", Alchimedus Consulting „BFSG Abmahnwelle", WBS.LEGAL „Erste BFSG-Abmahnungen CLAIM", Händlerbund „BFSG Abmahnwelle", Aktion Mensch „Barrierefreiheit von Online-Shops 2025" (65 Shops getestet, 20 davon tastaturbedienbar), REHADAT-Statistik „Barrierefreiheit Online-Shops", IHK Schwerin „Barrierefreiheit Pflicht ab 2025", Digitalzentrum Chemnitz „Barrierefreiheit neue Anforderungen 2025", SRD Rechtsanwälte „BFSG Pflichten ab 28.06.2025", myAbility „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Deutschland 2025"