Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dennis Schwenker - IT Freelancer
Stand: 26.05.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Dennis Schwenker - IT Freelancer, Inhaber: Dennis Schwenker, Im Tannenwinkel 2, 26209 Hatten-Sandkrug (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erstellung von Websites, Webdesign-Leistungen, Programmierarbeiten, damit verbundene Dienstleistungen sowie über die zeitlich befristete Bereitstellung von Websites im Rahmen des Mietmodells (siehe § 12).
(2) Diese AGB gelten sowohl für Leistungen, die unter level-nord.de als auch unter d-schwenker.de angeboten werden, da beide Projekte vom selben Einzelunternehmen betrieben werden.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Programmierung und verwandte IT-Dienstleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Grundlage der Leistungserbringung ist das vom Auftragnehmer erstellte Angebot, welches vom Auftraggeber schriftlich (auch per E-Mail) anzunehmen ist.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind und keine Gesetze verletzen.
(3) Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen führen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Allgemeine Preisvereinbarungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die vereinbarten Preise basieren auf dem im Angebot definierten Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
(3) Für Verträge im Rahmen des Mietmodells gelten die abweichenden Regelungen aus § 12 (Vertragslaufzeit, Setup-Gebühr, monatliche Zahlung, Zahlungsintervalle).
4.2 Zahlungskonditionen nach Projektgröße
(1) Projekte unter 1.000 € (netto):
- Zahlung des Gesamtbetrags bei Fertigstellung
- Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme
- Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung
(2) Projekte von 1.000 € bis 5.000 € (netto):
- 50% Anzahlung nach Auftragserteilung
- 50% Restzahlung bei Fertigstellung
- Zahlungsziel: jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung
(3) Projekte über 5.000 € (netto):
Individuelle Zahlungsvereinbarung möglich:
- Option A: Monatliche Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt
- Option B: Zahlung nach definierten Meilensteinen
- Option C: 30% Anzahlung, 40% bei Zwischenabnahme, 30% bei Fertigstellung
Die konkrete Zahlungsweise wird im Angebot festgelegt
4.3 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen und den Zugang zu bereits erstellten, aber noch nicht vollständig bezahlten Leistungen zu sperren.
(3) Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht für Verzögerungen verantwortlich, die durch höhere Gewalt, Krankheit oder durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
(3) Bei Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- der Auftraggeber die Abnahme erklärt
- der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt
- der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder durch externe Einflüsse entstehen.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftungshöchstgrenze entspricht der Auftragssumme des jeweiligen Projekts.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken auf den Auftraggeber über.
(2) Bei Verträgen im Rahmen des Mietmodells (§ 12) verbleiben die Nutzungsrechte an der Website inklusive Lotse CMS während der gesamten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die vom Auftraggeber selbst eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Daten) bleiben unverändert dessen Eigentum. Ein Übergang der Nutzungsrechte an Website und CMS erfolgt erst nach vollständiger Auslöse gemäß § 12 Abs. 6.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Werke als Referenz zu nennen und zu Präsentationszwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Für verwendete Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten.
(3) Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Auftragsabwicklung verarbeitet.
§ 10 Support und Wartung
(1) Support- und Wartungsleistungen nach Projektabschluss sind nicht Bestandteil des Werkvertrags und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Kleinere Anpassungen innerhalb der ersten 30 Tage nach Abnahme sind im Projektpreis enthalten, sofern sie sich auf die Behebung von Fehlern beziehen.
(3) Änderungswünsche und neue Funktionen werden gesondert berechnet.
§ 11 Kündigung
(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.
(3) Bei Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
(4) Für Verträge im Rahmen des Mietmodells gelten die abweichenden Kündigungsregelungen aus § 12 Abs. 4 und 5 (Mindestlaufzeit, ordentliche Kündigung nach Laufzeitende, außerordentliche Kündigung, Setup-Gebühr).
§ 12 Besondere Bestimmungen für das Mietmodell
Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Verträge im Rahmen des Mietmodells, bei dem der Auftragnehmer eine Website inklusive Lotse CMS, Hosting, Wartung und Support gegen monatliche Zahlung zur Nutzung überlässt.
12.1 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer richtet auf Basis des vereinbarten Basis-Pakets (Onepager, Starter oder Business) und der gebuchten Module eine Website ein und stellt sie dem Auftraggeber für die Dauer der Mietlaufzeit unter einer vereinbarten Domain bereit.
(2) Im monatlichen Mietpreis enthalten sind: Bereitstellung von Hosting auf einem deutschen Server, SSL-Zertifikat, tägliche Backups, technische Wartung und Sicherheitsupdates des Lotse CMS, E-Mail-Support für Anwendungsfragen sowie voller CMS-Zugang zum eigenständigen Pflegen der Inhalte.
(3) Bei Wahl der Stufe 2 (Mietmodell mit SEO-Betreuung) zusätzlich: quartalsweise SEO-Prüfung, Core Web Vitals Monitoring, Pflege von Meta-Tags und Schema.org bei neuen Inhalten, Monitoring der Google Search Console und kleinere SEO-Anpassungen im Umfang von bis zu einer Arbeitsstunde pro Quartal. Nicht enthalten sind insbesondere umfangreiche Content-Erstellung, Link-Building, Google-Ads-Management und umfangreiche Keyword-Recherchen.
12.2 Setup-Gebühr und Vertragslaufzeit
(1) Bei Vertragsschluss wird eine einmalige Setup-Gebühr fällig: 249 € netto bei 12 Monaten Mindestlaufzeit, 149 € netto bei 24 Monaten Mindestlaufzeit. Die Setup-Gebühr deckt Design-Anpassung, CMS-Konfiguration sowie Domain- und Hosting-Einrichtung ab.
(2) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt je nach Konfigurationswert und Wahl des Auftraggebers 12 oder 24 Monate. Bei einem Konfigurationswert unter 1.000 € (netto) ist ausschließlich eine Laufzeit von 12 Monaten möglich.
(3) Die Setup-Gebühr wird bei Kündigung durch den Auftraggeber zu keinem Zeitpunkt erstattet.
12.3 Mietpreis und Zahlung
(1) Der monatliche Mietpreis ergibt sich aus der konkreten Konfiguration und ist im Angebot ausgewiesen. Wahlweise wird monatlich, halbjährlich (mit 5 % Rabatt) oder jährlich (mit 10 % Rabatt) im Voraus abgerechnet.
(2) Für gemeinnützige Vereine wird bei entsprechendem Nachweis (Freistellungsbescheid des Finanzamts) ein Rabatt von 20 % auf den Mietpreis (ohne Setup) gewährt. Der Rabatt gilt für die gesamte vereinbarte Mietlaufzeit.
(3) Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind während der Mindestvertragslaufzeit garantiert. Preisanpassungen sind nur zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende einer Verlängerungsperiode mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten möglich.
(4) Bei Modulen mit laufenden Drittanbieter-Kosten (z.B. AI-Module mit API-Zugang) stellt der Auftraggeber den Zugang selbst bereit oder vereinbart hierzu eine gesonderte Abrechnung mit dem Auftragnehmer.
12.4 Verlängerung und ordentliche Kündigung
(1) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Die Abrechnung erfolgt ab diesem Zeitpunkt zum jeweils geltenden 24-Monats-Preis, auch wenn ursprünglich eine 12-monatige Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
12.5 Außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag innerhalb der Mindestlaufzeit ohne wichtigen Grund, schuldet er die noch ausstehenden Mietzahlungen bis zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Setup-Gebühr wird nicht erstattet.
12.6 Auslöse und Eigentumsübergang
(1) Der Auftraggeber kann jederzeit die Auslöse der Website verlangen. Es ist hierfür der Restbetrag zwischen dem vereinbarten Einmalpreis der Konfiguration und dem bereits über die Mietraten amortisierten Website-Anteil zu zahlen. Als Website-Anteil je Monatsrate gilt die Monatsrate abzüglich eines pauschalen Hosting-, Wartungs- und Support-Anteils von 20 € netto pro Monat.
(2) Übersteigt die Summe der bereits gezahlten Website-Anteile den Einmalpreis der Konfiguration, erfolgt die Übernahme ohne weitere Zuzahlung.
(3) Mit vollständiger Zahlung des Auslösebetrags gehen die vereinbarten Nutzungsrechte gemäß § 8 Abs. 1 auf den Auftraggeber über. Eine fortgesetzte Bereitstellung von Hosting, Wartung oder Support nach Auslöse bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
12.7 Vertragsende, Datenexport und Aufbewahrung
(1) Der Auftraggeber kann seine eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, strukturierte Daten) jederzeit während der Vertragslaufzeit über das CMS exportieren. Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch des Auftraggebers vor Vertragsende einen vollständigen Datenexport zur Verfügung.
(2) Nach Vertragsende ohne Auslöse gilt eine Übergangsfrist von 30 Tagen, in der die Website online und der CMS-Zugang aktiv bleiben, damit der Auftraggeber den Datenexport in Ruhe vornehmen oder zu einem neuen Anbieter wechseln kann. Nach Ablauf dieser Frist wird die Website abgeschaltet.
(3) Die Daten des Auftraggebers werden nach Vertragsende für weitere 90 Tage aufbewahrt und sind auf Anfrage des Auftraggebers innerhalb dieser Frist erneut zur Verfügung zu stellen. Danach werden alle Daten unwiederbringlich gelöscht.
12.8 Verfügbarkeit und Service-Level
(1) Der Auftragnehmer ist bemüht, eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der gehosteten Website von 99 % zu gewährleisten. Geplante Wartungsfenster, höhere Gewalt sowie Ausfälle, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers oder seines Hosting-Providers liegen, werden in die Verfügbarkeitsberechnung nicht eingerechnet.
(2) Support-Anfragen werden an Werktagen zu üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Es besteht kein Anspruch auf 24/7-Support, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 13 Empfehlungs- und Partnerprogramm
Die folgenden Bestimmungen gelten für die Vermittlung von Interessenten im Rahmen des Empfehlungs- und Partnerprogramms gegen Vermittlungsprovision.
13.1 Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für natürliche und juristische Personen, die Interessenten an die Dienste von Dennis Schwenker-Sanders (Einzelunternehmen, im Folgenden "Auftragnehmer") vermitteln und dafür eine Vermittlungsprovision erhalten (im Folgenden "Empfehler" oder "Partner").
13.2 Zwei Vermittlungsmodelle
Der Auftragnehmer bietet zwei Modelle der Vermittlung an:
- Empfehlung: Der Empfehler nennt dem Auftragnehmer einen Interessenten oder stellt den Kontakt her, ohne ein Vorgespräch zu führen oder den Bedarf zu qualifizieren. Die Provision beträgt 10 % des Festpreises des vom Kunden gewählten Basispakets (netto), unabhängig davon, ob der Kunde ein Einmalprojekt oder ein Mietmodell wählt.
- Partnerschaft: Der Partner führt ein Vorgespräch mit dem Interessenten, klärt den Bedarf und übergibt einen qualifizierten Kontakt mit kurzem Briefing an den Auftragnehmer. Die Provision beträgt 15 % des tatsächlichen Netto-Auftragswerts inkl. aller gebuchten Module. Bei Mietprojekten beträgt die Provision 15 % der monatlichen Netto-Gesamtrate inkl. Module und wird monatlich ausgezahlt, solange das Mietverhältnis des Kunden aktiv ist.
13.3 Berechnungsgrundlagen
(1) Beim Empfehlungsmodell gilt als Berechnungsgrundlage ausschließlich der Festpreis des gewählten Basispakets (Onepager 490 €, Starter 790 €, Business 1.490 €), unabhängig von gebuchten Modulen, SEO-Betreuung oder Laufzeit des Mietmodells.
(2) Beim Partnerschaftsmodell gilt als Berechnungsgrundlage der tatsächliche Netto-Auftragswert inkl. aller gebuchten Module. Bei Mietprojekten ist Berechnungsgrundlage die monatliche Netto-Gesamtrate inkl. aller gebuchten Module, ohne Einrichtungsgebühr.
13.4 Auszahlung
(1) Bei Einmalprojekten erfolgt die Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach vollständigem Zahlungseingang des Kunden beim Auftragnehmer.
(2) Bei Mietprojekten mit Partnerschaftsmodell erfolgt die Auszahlung monatlich zum Monatsersten, solange das Mietverhältnis des Kunden aktiv ist. Die monatliche Provision entfällt mit Kündigung des Mietverhältnisses durch den Kunden, ohne Anspruch auf Ausgleichszahlung.
(3) Fallen im gleichen Monat mehrere Provisionen an, werden sie gesammelt ausgezahlt.
13.5 Rechnungsstellung
Der Empfehler oder Partner stellt eine Rechnung für Vermittlungsleistung an Dennis Schwenker-Sanders, Sandkrug. Die Provision versteht sich als Nettobetrag. Sofern der Empfehler oder Partner umsatzsteuerpflichtig ist, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich ausgewiesen.
13.6 Nachweis der Vermittlung
Der Empfehler oder Partner teilt dem Auftragnehmer den Kontakt vorab schriftlich per E-Mail oder Kontaktformular mit. Der Kunde nennt beim Erstgespräch den Namen des Empfehlers oder Partners. Beides zusammen gilt als Nachweis der Vermittlung. Ein Anspruch auf Provision besteht nur bei erfolgreich abgeschlossenem Auftrag und vollständigem Zahlungseingang.
13.7 Steuerliche Hinweise
Provisionseinnahmen sind einkommenssteuerpflichtig. Ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und ein Gewerbeschein erforderlich ist, hängt von der individuellen Situation des Empfehlers oder Partners ab. Der Auftragnehmer gibt hierzu keine steuerliche Beratung. Im Zweifel ist ein Steuerberater hinzuzuziehen.
13.8 Kein Vertragsverhältnis, keine Mindestanzahl
Das Empfehlungs- und Partnerprogramm begründet kein dauerhaftes Vertragsverhältnis. Es besteht keine Mindestanzahl an Empfehlungen, keine Exklusivität und kein Anspruch auf Fortsetzung des Programms. Der Auftragnehmer kann das Programm jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen einstellen. Laufende Miet-Provisionen aus bestehenden Mietverhältnissen bleiben davon unberührt und werden bis zur Kündigung des jeweiligen Mietverhältnisses weiter ausgezahlt.
13.9 Kein Strukturvertrieb
Das Programm ist auf eine Vermittlungsebene beschränkt. Empfehler und Partner erhalten keine Provision für Empfehlungen, die von ihnen vermittelten Personen aussprechen. Es handelt sich nicht um Multi-Level-Marketing oder Strukturvertrieb.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Erfüllungsort ist Hatten-Sandkrug.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, Oldenburg.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 Verbraucherrechte
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbraucherschutz.
(2) Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(3) Bei Mietverträgen (§ 12) handelt es sich um Dauerschuldverhältnisse. Das 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher gilt auch hier. Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Einrichtung der Website, ist im Falle eines wirksamen Widerrufs ein angemessener Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
Kontakt
Dennis Schwenker - IT Freelancer
Im Tannenwinkel 2
26209 Hatten-Sandkrug
E-Mail: kontakt@level-nord.de / info@d-schwenker.de
Telefon: 04481-9099658
Diese AGB treten am 26.05.2026 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen.