Die digitale Barrierefreiheit in Deutschland tritt in eine neue Phase: Ab Januar 2026 beginnt die Marktüberwachungsstelle der Länder mit der aktiven Prüfung der BFSG-Dokumentationspflicht. Für Betriebe in Oldenburg, Ganderkesee und der Region bedeutet das: Wer von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes betroffen ist, muss jetzt drei zentrale Dokumente vorbereiten. Die gute Nachricht: Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen von der Dokumentationspflicht ausgenommen. Dennoch lohnt es sich, die Anforderungen zu kennen – denn wer wächst oder Produkte anbietet, muss dokumentieren.
Warum Dokumentation jetzt zum Thema wird
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist bereits am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Viele Unternehmen haben sich seitdem auf die technische Umsetzung konzentriert – barrierefreie Websites, optimierte Online-Shops, zugängliche digitale Services. Doch ein entscheidender Aspekt wurde oft übersehen: die Dokumentationspflicht.
Laut Eye-Able, einem führenden Anbieter für digitale Barrierefreiheit, fordert die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) ab Januar 2026 die lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit aktiv ein. Das bedeutet konkret: Stichprobenartige Prüfungen bei Dienstleistungen und einzelfallunabhängige Kontrollen bei Produkten werden zum Alltag.
Die Zahlen zeigen, wie wichtig das Thema ist: Eine Studie von Aktion Mensch, der Stiftung Pfennigparade und Google aus Juni 2023 ergab, dass 75% der meistbesuchten Online-Shops in Deutschland nicht barrierefrei waren – obwohl jeder sechste Deutsche mit Beeinträchtigungen regelmäßig online einkauft. In Deutschland leben insgesamt 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, EU-weit sind es 87 Millionen. Das ist keine Nische, sondern ein erheblicher Markt.
Für regionale Betriebe bedeutet das: Wer seine Barrierefreiheitsmaßnahmen nicht dokumentiert, riskiert nicht nur Bußgelder bis zu 100.000 Euro, sondern im schlimmsten Fall ein vollständiges Vertriebsverbot. Die Marktüberwachungsbehörde setzt im Einzelfall eine "angemessene Frist" – wer erst nach einer Aufforderung reagiert, steht schnell unter erheblichem Zeitdruck.
Die drei Pflichtdokumente im Detail
1. Technische Dokumentation
Die technische Dokumentation ist das Herzstück der BFSG-Compliance. Sie muss detailliert beschreiben, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden. Konkret gehört dazu:
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung oder des Produkts
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die umgesetzt wurden (z.B. WCAG 2.1 Level AA Standards für Websites)
- Verweis auf harmonisierte Normen wie EN 301 549 V3.2.1, falls angewendet
- Beschreibung der Testverfahren und Ergebnisse (z.B. BITV-Test, automatisierte Prüfungen)
- Nachweis der Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen
Die technische Dokumentation muss so gestaltet sein, dass die Marktüberwachungsbehörde die Konformität nachvollziehen kann. Das bedeutet: Keine allgemeinen Aussagen wie "Wir haben unsere Website barrierefrei gemacht", sondern konkrete Nachweise wie "Kontraste entsprechen WCAG 2.1 Level AA (4,5:1 für normalen Text), geprüft mit Colour Contrast Analyser am 15.11.2025".
2. Öffentliche Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheitserklärung ist das nach außen sichtbare Dokument. Sie muss gemäß Anlage 3 des BFSG öffentlich zugänglich sein – typischerweise als eigene Unterseite auf der Website oder im Footer verlinkt. Sie enthält:
- Erklärung zur Barrierefreiheit des konkreten Angebots
- Datum der Erstellung und letzten Aktualisierung
- Beschreibung bekannter Barrieren, falls nicht alles umgesetzt werden konnte
- Begründung, warum bestimmte Anforderungen nicht erfüllt sind (z.B. unverhältnismäßige Belastung nach § 17 BFSG)
- Kontaktmöglichkeiten für Feedback zur Barrierefreiheit
- Hinweis auf Beschwerdemöglichkeit bei der Marktüberwachungsbehörde
Besonders wichtig: Die Barrierefreiheitserklärung muss selbst barrierefrei sein. Das heißt, sie muss in einfacher Sprache verfasst, gut strukturiert und für Screenreader zugänglich sein. Eine PDF-Datei im Footer reicht nicht aus – sie sollte als HTML-Seite mit klarer Struktur bereitgestellt werden.
3. EU-Konformitätserklärung
Nach erfolgreichem Nachweis der Konformität muss der Hersteller oder Dienstleistungserbringer eine EU-Konformitätserklärung nach Anlage 2 des BFSG erstellen. Diese bestätigt offiziell:
- Produkt oder Dienstleistung ist eindeutig identifiziert
- Verantwortlicher Wirtschaftsakteur (Hersteller, Importeur, Dienstleister) ist benannt
- Erklärung der Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG
- Angewandte Normen und Standards sind aufgelistet
- Unterschrift des Verantwortlichen mit Datum und Ort
Die Konformitätserklärung hat rechtsverbindlichen Charakter. Mit ihr übernimmt das Unternehmen die Verantwortung dafür, dass die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt sind. Sie muss nicht öffentlich auf der Website stehen, aber auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörde sofort verfügbar sein.
So erstellst du die Dokumentation
DIY-Ansatz für Kleinstunternehmen und Einsteiger (5-8 Stunden Aufwand)
Schritt 1: Prüfe, ob du betroffen bist (30 Minuten)
Nutze den offiziellen BFSG-Check auf bfsg-gesetz.de, um zu ermitteln, ob deine Dienstleistungen oder Produkte unter das Gesetz fallen. Bietet dein Unternehmen Online-Shops, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, E-Books oder elektronische Geschäftsverkehr an? Dann ist die Dokumentation Pflicht – es sei denn, du bist Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Umsatz) und bietest nur Dienstleistungen an.
Schritt 2: Erstelle eine Checkliste (1 Stunde)
Dokumentiere systematisch, welche Barrierefreiheitsmaßnahmen bereits umgesetzt sind:
- Welche WCAG-Level erfüllt deine Website? (A, AA oder AAA?)
- Welche Tools wurden für Tests genutzt? (z.B. WAVE, Axe DevTools, Lighthouse)
- Gibt es bekannte Barrieren, die noch nicht behoben sind?
- Wann wurde das letzte Mal geprüft?
Schritt 3: Technische Dokumentation in einfacher Form (2-3 Stunden)
Erstelle ein strukturiertes Dokument (Word oder PDF) mit folgenden Abschnitten:
- Übersicht: Was bietet dein Unternehmen an? (z.B. "Online-Shop für regionale Lebensmittel mit Webseite und mobiler Ansicht")
- Barrierefreiheitsmaßnahmen: Liste konkret auf, was umgesetzt wurde (z.B. "Alt-Texte für alle Produktbilder", "Tastaturnavigation möglich", "Kontraste mindestens 4,5:1")
- Testverfahren: Welche Tools wurden genutzt? Wann wurde getestet? Wer hat getestet?
- Bekannte Einschränkungen: Was funktioniert noch nicht perfekt? (z.B. "PDF-Katalog von 2024 noch nicht barrierefrei")
Schritt 4: Barrierefreiheitserklärung erstellen (1-2 Stunden)
Erstelle eine neue Unterseite auf deiner Website (z.B. /barrierefreiheit oder /accessibility) mit:
- Überschrift: "Erklärung zur Barrierefreiheit"
- Kurze Beschreibung: "Diese Website ist teilweise barrierefrei gestaltet gemäß BFSG."
- Erfüllungsgrad: "Wir erfüllen WCAG 2.1 Level AA zu ca. 85%."
- Datum: "Letzte Prüfung: [Datum]"
- Kontakt: "Feedback zur Barrierefreiheit: barrierefrei@deine-domain.de"
- Beschwerdemöglichkeit: Link zur zuständigen Landesbehörde
Schritt 5: Konformitätserklärung vorbereiten (1 Stunde)
Nutze die Vorlage aus Anlage 2 des BFSG (verfügbar auf bfsg-gesetz.de) und fülle sie aus. Speichere sie sicher ab, sodass du sie bei Bedarf der Marktüberwachungsbehörde vorlegen kannst.
Professionelle Unterstützung (8-12 Stunden Aufwand, 440-660 €)
Für Unternehmen, die auf Nummer sicher gehen wollen oder komplexere Angebote haben, lohnt sich professionelle Hilfe:
Was ein Dienstleister übernimmt:
- Umfassender BFSG-Audit: Vollständige Prüfung aller digitalen Angebote mit professionellen Tools
- Technische Dokumentation nach EN 301 549: Normkonforme Aufbereitung aller Nachweise
- Automatisierte Berichtserstellung: Tools wie Eye-Able protokollieren alle Maßnahmen mit Zeitstempel
- Rechtssichere Barrierefreiheitserklärung: WCAG-konforme HTML-Seite mit allen Pflichtangaben
- Konformitätserklärung: Rechtsverbindliches Dokument nach Anlage 2 BFSG
- Laufende Aktualisierung: Regelmäßige Prüfungen und automatische Updates der Dokumentation
Für wen lohnt sich das?
- Online-Shops mit mehr als 50 Produkten
- Mehrsprachige Websites
- Komplexe Web-Anwendungen mit interaktiven Elementen
- Unternehmen mit hohem Haftungsrisiko (z.B. Bankdienstleistungen)
- Betriebe, die regelmäßig geprüft werden wollen
Der Stundensatz für spezialisierte Dienstleister liegt bei 55-85 € in der Region Oldenburg. Eine Basis-Dokumentation für eine Standard-Website (3-5 Seiten, Online-Shop mit 20-30 Produkten) erfordert etwa 8-12 Stunden Aufwand, also 440-660 €. Für komplexere Anwendungen kann der Aufwand auf 15-20 Stunden steigen.
Realistische Erwartungen: Was die Dokumentation bringt
Die Dokumentationspflicht ist keine reine Bürokratie – sie hat konkrete Vorteile für dein Unternehmen:
Rechtssicherheit
Laut BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) drohen bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation Bußgelder bis zu 100.000 €. Im Extremfall kann die Marktüberwachungsbehörde sogar ein Vertriebsverbot aussprechen. Die Dokumentation ist dein Nachweis, dass du die gesetzlichen Anforderungen ernst nimmst und umsetzt.
Die Marktüberwachung erfolgt nach § 28 BFSG stichprobenartig bei Dienstleistungen. Das bedeutet: Auch wenn du nicht sofort geprüft wirst, kann die Behörde jederzeit Einsicht verlangen. Wer vorbereitet ist, spart sich den Stress und Zeitdruck einer kurzfristigen Nachweispflicht.
Kontinuierliche Verbesserung
Die systematische Dokumentation zwingt dich, regelmäßig zu prüfen, wie barrierefrei deine digitalen Angebote tatsächlich sind. Studien zeigen, dass barrierefreie Websites nicht nur inklusiver sind, sondern auch bessere Conversion-Raten und eine höhere Kundenzufriedenheit erreichen – ein Nebeneffekt, von dem alle Unternehmen profitieren.
Wettbewerbsvorteil
Die Eye-Able-Quelle betont: Wer seine Dokumentation transparent und vollständig bereitstellt, positioniert sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen auf barrierefreie Angebote angewiesen sind, kann das ein echter Wettbewerbsvorteil sein. 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland sind eine Zielgruppe, die du mit ordentlicher Dokumentation und tatsächlicher Barrierefreiheit gezielt ansprechen kannst.
Zeitrahmen für die Umsetzung
Die gute Nachricht: Du musst nicht alles auf einmal perfekt machen. Die Marktüberwachungsbehörde erwartet, dass Unternehmen sich kontinuierlich verbessern. Wichtig ist, dass du:
- Jetzt (Dezember 2025) die Basis-Dokumentation erstellst
- Januar 2026 bei Bedarf auf Anforderung der Behörde reagieren kannst
- Laufend (quartalsweise oder halbjährlich) Updates durchführst
Wenn du Anfang 2026 noch nicht perfekt dokumentiert hast, ist das kein Weltuntergang – solange du nachweisen kannst, dass du daran arbeitest und bekannte Barrieren schrittweise abbaust. Die Marktüberwachungsbehörde setzt im Einzelfall "angemessene Fristen", die typischerweise mehrere Wochen bis Monate betragen.
Typische Fehler vermeiden
Laut BMAS und Eye-Able sind das die häufigsten Probleme bei der Dokumentation:
- Formale Nichtkonformität: Die Dokumentation ist unvollständig oder nicht barrierefrei bereitgestellt (z.B. nur als unzugängliche PDF statt HTML)
- Widersprüchliche Angaben: Die Barrierefreiheitserklärung behauptet WCAG 2.1 Level AA, aber tatsächliche Tests zeigen erhebliche Mängel
- Fehlende Begründung: Nicht erfüllte Anforderungen werden nicht erklärt – warum kann etwas nicht umgesetzt werden?
- Veraltete Dokumentation: Die letzte Prüfung liegt zwei Jahre zurück, obwohl die Website seitdem mehrfach angepasst wurde
Kostenloser Website-Check für Betriebe in der Region
Bist du dir unsicher, wie es um die Barrierefreiheit deiner Website steht? Für Betriebe in Oldenburg, Ganderkesee, Hatten, Wardenburg und Umgebung biete ich einen kostenlosen Website-Check an.
Was du bekommst:
- 15-20 Minuten Analyse deiner digitalen Angebote
- Einschätzung, ob du von der BFSG-Dokumentationspflicht betroffen bist
- Checkliste mit den wichtigsten Barrierefreiheitsanforderungen für deine Branche
- Konkrete Handlungsempfehlungen für die Dokumentation
- Realistische Kostenschätzung für DIY- oder professionelle Umsetzung
Als lokaler Webentwickler kenne ich die Besonderheiten regionaler Betriebe – von kleinen Online-Shops bis zu komplexeren Buchungssystemen. Der Check ist unverbindlich und hilft dir, die nächsten Schritte zu planen, bevor die Marktüberwachungsbehörde an deine Tür klopft.
Kontakt: Melde dich einfach über startklar-oldenburg.de oder schreib mir direkt. Gemeinsam schauen wir uns an, wo dein Betrieb steht und was bis Januar 2026 sinnvoll ist.
Die BFSG-Dokumentationspflicht mag auf den ersten Blick wie zusätzliche Bürokratie aussehen – aber mit der richtigen Vorbereitung ist sie in wenigen Stunden umgesetzt. Und wer jetzt handelt, ist bestens gerüstet, wenn die Marktüberwachung aktiv wird.