Infografik zu Google-Bewertungen: Tipps zum Löschen, Antworten und Umgang mit dem neuen Transparenzhinweis.

Google-Bewertungen: Was gelöscht wird und wie du antwortest

Vorsicht bei der Löschung von Google-Rezensionen: Seit 2026 macht Google öffentlich sichtbar, wie oft Unternehmen rechtlich gegen negative Bewertungen vorgehen. Erfahre hier, was der neue Lösch-Hinweis für deinen Ruf bedeutet, welche Regeln beim Sammeln von Lob gelten und wie du mit der richtigen Antwort-Strategie Souveränität gegenüber Kritik zeigst.

11 Min. Lesezeit

Update

Update 21.10.2026: Dieser Artikel wurde vollständig überarbeitet und führt zwei frühere Beiträge zu Fragen und Antworten sowie zur Profilpflege zusammen. Neu sind der öffentliche Lösch-Hinweis, den Google seit Ende April 2026 auf deutschen Profilen zeigt, eine Entscheidung des OLG Köln dazu und eine Anleitung, wie du richtig auf Bewertungen antwortest.

Was du in 10 Minuten erfährst:

  1. Was der neue Lösch-Hinweis auf Google Maps zeigt und warum jede Diffamierungs-Beschwerde jetzt öffentlich mitgezählt wird
  2. Welche Bewertungen Google wirklich entfernt und was beim Sammeln von Bewertungen verboten bleibt
  3. Wie du auf Lob, Kritik und verdächtige Bewertungen antwortest

Eine schlechte Bewertung und die Frage, was jetzt richtig ist

Du schaust morgens in dein Google-Profil und findest eine Ein-Stern-Bewertung. Vielleicht ist sie ungerecht, vielleicht kennst du den Namen gar nicht. Der erste Impuls ist bei fast allen derselbe: Das muss weg. Genau an dieser Stelle hat sich 2026 in Deutschland etwas Grundlegendes geändert.

Seit Ende April zeigt Google auf deutschen Unternehmensprofilen öffentlich an, wie viele Bewertungen nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Wer Bewertungen über den rechtlichen Weg löschen lässt, bekommt dafür einen sichtbaren Vermerk. Dieser Artikel ordnet ein, was der Hinweis bedeutet, welche Bewertungen Google tatsächlich entfernt, was beim Sammeln verboten bleibt und wie eine gute Antwort aussieht. Für Praxen, Gastronomie und Handwerk in der Region ist das gleichermaßen relevant, weil Bewertungen dort oft der erste Eindruck sind.

Der neue Lösch-Hinweis: Was Kunden jetzt sehen

Seit dem 26. April 2026 erscheint auf vielen deutschen Profilen in Google Maps ein Hinweis im Bereich der Rezensionen. Google begründet das mit der hohen Zahl an Anträgen auf Entfernung wegen Diffamierung in Deutschland. Gezählt werden nur Bewertungen, die in den letzten 365 Tagen nach einer zulässigen Beschwerde wegen Diffamierung nach deutschem Recht entfernt wurden. Löschungen, die Google selbst wegen Richtlinienverstößen vornimmt, fließen nicht ein.

Die Zahl erscheint nie exakt, sondern in einer von zehn Spannen:


Angezeigte Spanne

Beispiel für den Text im Profil

1

Eine Bewertung aufgrund einer Beschwerde wegen Diffamierung entfernt

2 bis 5

Zwei bis fünf Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt

6 bis 10

Sechs bis zehn Bewertungen …

11 bis 20

11 bis 20 Bewertungen …

21 bis 50

21 bis 50 Bewertungen …

51 bis 100

51 bis 100 Bewertungen …

101 bis 150

101 bis 150 Bewertungen …

151 bis 200

151 bis 200 Bewertungen …

201 bis 250

201 bis 250 Bewertungen …

über 250

Über 250 Bewertungen …

Ausblenden kannst du den Hinweis als Inhaber nicht. Nach den bisherigen Angaben hat er keinen Einfluss auf das lokale Ranking. Er wirkt dort, wo es für kleine Betriebe mehr zählt: beim Menschen, der dein Profil liest und eine Entscheidung trifft.

Warum ausgerechnet Deutschland? Das US-Magazin Fast Company berichtete im Oktober 2025 auf Basis offizieller EU-Daten, dass 99,97 Prozent aller EU-weit wegen Diffamierung entfernten Google-Maps-Bewertungen auf Unternehmen in Deutschland entfallen. Das deutsche Recht macht diesen Weg vergleichsweise leicht, und einige Dienstleister haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Der Hinweis ist Googles Antwort darauf.

Rechtlich ist der Hinweis inzwischen abgesichert. Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 12. Juni 2026 (Az. 15 W 55/26) entschieden, dass ein Arzt die Löschung des Vermerks „sechs bis zehn Bewertungen entfernt“ nicht verlangen konnte. Der Hinweis sei sachlich richtig, und die Beschwerdefreudigkeit eines Arztes sei für potenzielle Patienten zu Recht von Interesse. Für jede Website für Praxen und jedes Praxisprofil ist das eine wichtige Einordnung.

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Genau hinschauen wenn: Du oder ein Dienstleister in deinem Auftrag in den letzten zwölf Monaten Bewertungen über eine rechtliche Beschwerde oder eine Anwaltskanzlei entfernen lassen habt.

Im Blick behalten wenn: Du Bewertungen bisher nur über die Melden-Funktion im Profil beanstandet hast.

Nicht betroffen wenn: Du noch nie eine Bewertung entfernen lassen hast.

Wenn bei dir bereits ein Hinweis erscheint, ist das kein Grund für Aktionismus. Wichtiger ist die Frage, wie du künftig mit unliebsamen Bewertungen umgehst, ohne die Spanne weiter nach oben zu treiben.

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Welche Bewertungen Google wirklich entfernt

Für die Praxis entscheidend ist, dass es zwei getrennte Wege gibt, eine Bewertung loszuwerden. Sie unterscheiden sich darin, ob die Löschung im neuen Hinweis auftaucht.

Der erste Weg ist die Meldung wegen eines Richtlinienverstoßes, direkt über die Funktion „Rezension melden“ im Profil. Googles Richtlinien verlangen, dass jede Bewertung auf einer tatsächlichen Erfahrung mit dem Betrieb beruht. Entfernt werden deshalb unter anderem Bewertungen von Menschen, die nachweislich nie Kunde waren, Beiträge mit Beleidigungen oder Hassrede, Bewertungen von Mitbewerbern oder eigenen Mitarbeitern und Beiträge, die gar nichts mit deinem Betrieb zu tun haben. Löscht Google eine Bewertung auf diesem Weg, erscheint sie nicht im Lösch-Hinweis.

Der zweite Weg ist die rechtliche Beschwerde wegen Diffamierung nach deutschem Recht. Er kommt in Betracht, wenn eine Bewertung unwahre Tatsachen behauptet, etwa einen Vorfall, den es nachweislich nie gab. Genau diese Löschungen zählt Google seit April öffentlich mit. Das OLG Köln hat dabei klargestellt, dass eine Bewertung auch dann mitgezählt werden darf, wenn sie zugleich gegen die Richtlinien verstieß. Entscheidend ist also der Weg, den du wählst.

Was beide Wege gemeinsam haben: Eine ehrliche, aber unangenehme Meinung wie „Der Service war unfreundlich“ ist in der Regel keine Diffamierung und bleibt stehen. Meinungsäußerungen sind im deutschen Recht weitgehend geschützt. Ob eine konkrete Bewertung die Grenze überschreitet, kann im Zweifel nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Gerade in der Gastronomie, wo viele Bewertungen in kurzer Zeit zusammenkommen, lohnt sich diese Abwägung. Wer eine Website für die Gastronomie betreibt, hat mit einer gut beantworteten Drei-Sterne-Bewertung meist mehr gewonnen als mit einer gelöschten.

Was beim Sammeln von Bewertungen verboten bleibt

An den Regeln für das Sammeln von Bewertungen hat sich 2026 weniger geändert, als manche Berichte nahelegen. Viele davon stehen seit Jahren in Googles Hilfe, werden aber häufiger durchgesetzt. Google schreibt dort ausdrücklich, dass Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Produkte als Gegenleistung für Bewertungen als gefälschte Interaktion gelten und streng verboten sind. Dasselbe gilt dafür, Kunden zum Ändern einer Bewertung oder zum Entfernen einer negativen Bewertung zu bewegen.

Verboten ist außerdem die Auswahl. Wer gezielt nur zufriedene Kunden um eine Bewertung bittet oder negative Bewertungen verhindert, verstößt gegen die Richtlinien. In der Fachsprache heißt das Review-Gating. Typisch ist eine vorgeschaltete Zufriedenheitsabfrage, bei der nur Kunden mit guter Note den Link zu Google bekommen. Auch Bewertungen von Mitarbeitern oder Angehörigen sind unzulässig. Bei Verstößen kann Google einzelne Bewertungen entfernen oder die Funktionen des Profils einschränken.

Erlaubt und von Google ausdrücklich empfohlen ist dagegen, alle Kunden um ihre ehrliche Meinung zu bitten. Dafür kannst du im Profil einen Link oder einen QR-Code erzeugen, den du auf Rechnungen, in E-Mails oder an der Kasse zeigst. Die Formulierung sollte neutral bleiben: „Wir freuen uns über deine Rückmeldung auf Google.“ Ein Zusatz wie „wenn du zufrieden warst“ macht aus einer erlaubten Bitte eine unzulässige Auswahl.

KurzAlle Kunden fragen ist erlaubt, Anreize und Auswahl sind verboten. Melden wegen Richtlinienverstoß bleibt unsichtbar, eine Diffamierungs-Beschwerde wird seit April 2026 öffentlich mitgezählt.

Was mit Fragen und Antworten passiert ist

Lange konnten Kunden im Profil öffentlich Fragen stellen, etwa nach Parkplätzen oder einem Notdienst, und du hast sie beantwortet. Diese Funktion gibt es nicht mehr. Google hat die zugehörige Schnittstelle am 3. November 2025 abgeschaltet, die öffentlichen Fragen verschwanden ab Dezember 2025 aus den Profilen. Neue Fragen kann niemand mehr anlegen, weder Kunden noch Inhaber.

An ihre Stelle tritt eine KI-gestützte Fragefunktion mit Gemini, in den USA unter dem Namen Ask Maps. Sie beantwortet Fragen selbst und greift dafür auf dein Profil, deine Bewertungen und deine Website zurück. Einen Start in Deutschland hat Google bis Oktober 2026 nicht bestätigt. Auch die Profilverwaltung per Gemini-App, die seit Juni 2026 weltweit ausgerollt wird, ist im Europäischen Wirtschaftsraum und damit in Deutschland bislang nicht verfügbar.

Für dich folgt daraus etwas sehr Praktisches. Was früher in einer Antwort auf eine Kundenfrage stand, muss heute im Profil selbst oder auf deiner Website stehen: Öffnungszeiten inklusive Feiertagen, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit, Zahlungsarten, ob es einen Notdienst gibt und wie er erreichbar ist. Wie Google diese Daten für KI-Antworten nutzt, habe ich im Beitrag Google AI Overviews: So wirst du trotzdem gefunden beschrieben.

So antwortest du richtig auf Bewertungen

Voraussetzung für Antworten ist ein bestätigtes Unternehmensprofil. Ohne Bestätigung kannst du Bewertungen lesen, aber nicht als Inhaber beantworten. Wer an der Bestätigung hängt, findet im Beitrag zur Google-Video-Verifizierung die typischen Stolperstellen.

Der Ablauf selbst ist kurz. Du öffnest dein Unternehmensprofil, wählst „Rezensionen lesen“, klickst neben der Bewertung auf „Antworten“, schreibst deinen Text und sendest ihn ab. Google prüft jede Antwort vor der Veröffentlichung. Das dauert laut Google meist bis zu zehn Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage. Eine Antwort, die nicht freigegeben wird, musst du überarbeiten.

Für den Inhalt helfen drei Grundmuster. Sie sind bewusst kurz, denn Google rät selbst zu knappen, persönlichen Antworten.

Auf Lob: „Danke, [Name], für die freundlichen Worte. Schön, dass die neue Heizung noch vor dem Winter lief. Bis zur nächsten Wartung, [Vorname] vom Team [Betrieb]“

Auf Kritik: „Hallo [Name], danke für die offene Rückmeldung. Dass du länger warten musstest als angekündigt, tut mir leid. Ich möchte mir das genauer ansehen. Ruf mich gern direkt unter [Telefon] an. [Vorname], Inhaber“

Bei Fake-Verdacht: „Hallo [Name], wir konnten deinen Besuch in unseren Unterlagen leider nicht finden. Damit wir dem nachgehen können, melde dich bitte unter [Telefon] oder [E-Mail]. [Vorname], Inhaber“

Ob du in Antworten duzt oder siezt, richtet sich nach deinem Betrieb und deiner Kundschaft. Wichtiger sind drei Dinge: Nenne etwas Konkretes aus der Bewertung, damit die Antwort nicht nach Textbaustein klingt. Verlagere Konflikte in ein Telefonat, statt sie öffentlich auszutragen. Und bleib bei einem Fake-Verdacht sachlich, ohne den Verfasser zu beschuldigen. Die Meldung an Google läuft parallel über „Rezension melden“.

Ein Detail, das bei Agenturwechseln oft übersehen wird: Antworten, die ein früherer Dienstleister in deinem Namen geschrieben hat, bleiben im Profil stehen, auch wenn der Zugang entfernt wird. Ein kurzer Blick auf alte Antworten lohnt sich deshalb.

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Wie sich das entwickelt hat

Die ursprüngliche Fassung dieses Artikels entstand im März 2026, als viele Betriebe weltweit von verschwundenen Bewertungen berichteten. Ein Teil davon ging nach damaligen Berichten auf Anzeigefehler zurück, ein anderer auf schärfere Filter gegen verdächtige Bewertungen. Seitdem hat sich das Bild in Deutschland deutlich verschoben:


Zeitpunkt

Was passiert ist

Oktober 2025

Fast Company berichtet über den extrem hohen Anteil deutscher Diffamierungs-Löschungen in der EU

3. November 2025

Google schaltet die Schnittstelle für Fragen und Antworten ab

Dezember 2025

Öffentliche Fragen und Antworten verschwinden aus den Profilen

Februar 2026

Berichte über verschwundene Bewertungen in vielen Ländern

26. April 2026

Lösch-Hinweis auf deutschen Unternehmensprofilen

Juni 2026

Profilverwaltung per Gemini startet, ohne Europäischen Wirtschaftsraum

12. Juni 2026

OLG Köln: Arzt kann Löschung des Hinweises nicht verlangen

Für die nächsten Monate bleibt offen, ob und wann die KI-Fragefunktion und die Gemini-Verwaltung nach Deutschland kommen. Den Artikel aktualisiere ich, sobald es dazu belastbare Angaben gibt.

Was ich bei Website-Checks in der Region beobachte

Aus der Praxis

Was ich bei Website-Checks in der Region häufig sehe:

Viele Betriebe nutzen seit Jahren ein Feedback-Tool, das vor dem Google-Link eine Zufriedenheitsabfrage schaltet. Nur wer gute Noten vergibt, landet bei Google. Dass genau das gegen die Richtlinien verstößt, wissen die wenigsten, weil das Tool es automatisch im Hintergrund macht. Die Verantwortung liegt trotzdem beim Betrieb.

Ein zweites Muster sind Bewertungsanfragen, die so allgemein formuliert sind, dass kaum jemand reagiert. Eine Mail mit „Bitte bewerten Sie uns“ ohne Bezug zum konkreten Auftrag geht im Posteingang unter. Wer dagegen nach einem abgeschlossenen Projekt persönlich fragt und den QR-Code gleich mitgibt, bekommt deutlich häufiger eine Rückmeldung.

Bei den Antworten sehe ich zwei Extreme. Entweder bleiben Bewertungen über Monate unbeantwortet, auch die guten. Oder es wird auf Kritik emotional reagiert, mit einem öffentlichen „Das stimmt so nicht“. Beides lesen später alle Interessenten mit. Dazu kommen Profile, die seit Jahren niemand angefasst hat, mit veralteten Öffnungszeiten und Fotos vom früheren Ladenlokal. Seit die Fragen und Antworten weggefallen sind, fehlen solche Informationen dann ganz.

Fazit

Bewertungen löschen zu lassen ist in Deutschland seit April 2026 sichtbar geworden. Wer Bewertungen über eine Diffamierungs-Beschwerde entfernen lässt, bekommt dafür einen öffentlichen Vermerk, und das OLG Köln hat diesen Vermerk für zulässig erklärt. Der bessere Weg ist für die meisten Betriebe deshalb unspektakulär: echte Richtlinienverstöße melden, alle Kunden ohne Anreiz um ihre Meinung bitten und auf Bewertungen kurz, persönlich und sachlich antworten. Das kostet etwas Zeit pro Woche und hinterlässt bei Interessenten einen besseren Eindruck als jede gelöschte Bewertung.

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Häufige Fragen

Was bedeutet der Hinweis „Bewertungen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt“?

Seit Ende April 2026 zeigt Google auf deutschen Unternehmensprofilen an, wie viele Bewertungen in den letzten 365 Tagen nach einer Beschwerde wegen Diffamierung nach deutschem Recht entfernt wurden. Die Zahl erscheint in Spannen von einer bis über 250. Bewertungen, die Google selbst wegen Richtlinienverstößen gelöscht hat, zählen nicht mit.

Kann ich den Lösch-Hinweis in meinem Profil ausblenden?

Nein. Inhaber können den Hinweis nicht entfernen, er verschwindet erst, wenn die gezählten Löschungen älter als 365 Tage sind. Das OLG Köln hat im Juni 2026 entschieden, dass ein Arzt die Löschung eines solchen Hinweises nicht verlangen konnte, weil er sachlich richtig war und für Patienten einen eigenen Informationswert hat.

Welche Google-Bewertungen kann ich löschen lassen?

Google entfernt Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, etwa ohne tatsächliche Erfahrung mit deinem Betrieb, mit Beleidigungen oder von Mitbewerbern. Diese meldest du direkt im Profil. Eine schlechte, aber ehrliche Meinung bleibt in der Regel stehen. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gibt es zusätzlich den rechtlichen Weg, der seit April 2026 öffentlich mitgezählt wird.

Darf ich Kunden für eine Google-Bewertung einen Rabatt geben?

Nein. Google bezeichnet Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Produkte als gefälschte Interaktion und verbietet sie streng. Ebenso unzulässig ist es, gezielt nur zufriedene Kunden um eine Bewertung zu bitten oder negative Bewertungen zu verhindern. Erlaubt ist, alle Kunden über einen Link oder QR-Code um ihre ehrliche Meinung zu bitten.

Muss ich auf jede Google-Bewertung antworten?

Eine Pflicht gibt es nicht, Google empfiehlt Antworten aber ausdrücklich. Voraussetzung ist ein bestätigtes Unternehmensprofil. Kurze, persönliche Antworten auf Lob und sachliche Antworten auf Kritik zeigen allen späteren Lesern, dass du Rückmeldungen ernst nimmst. Google prüft Antworten vor der Veröffentlichung, meist innerhalb weniger Minuten.

Wo sind die Fragen und Antworten in meinem Google-Profil geblieben?

Google hat die Funktion eingestellt. Die Schnittstelle wurde am 3. November 2025 abgeschaltet, die öffentlichen Fragen verschwanden ab Dezember 2025 aus den Profilen. Ersetzt werden sie durch KI-Antworten, die sich aus Profil, Bewertungen und Website speisen. Einen Start dieser Fragefunktion in Deutschland hat Google bis Oktober 2026 nicht bestätigt.

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