Update
Update 23.09.2026: Widerrufsbutton und KI-Kennzeichnung sind inzwischen in Kraft, der dritte Punkt aus der ursprünglichen Fassung wurde komplett neu ausgearbeitet, da sich seit Januar 2026 der rechtliche Rahmen für das Gewährleistungslabel vollständig geklärt hat und der Stichtag jetzt unmittelbar bevorsteht.
Was du in 6 Minuten erfährst:
- Welche EU-Pflichten für deinen Onlineshop 2026 bereits gelten und welche noch bevorstehen
- Was ab dem 27. September 2026 mit dem neuen Gewährleistungslabel konkret auf dich zukommt
- Wie du das Label in drei Schritten kostenlos rechtssicher einbindest
Ein Jahr mit mehr neuen Pflichten als üblich
Du betreibst einen Onlineshop in Oldenburg, Ganderkesee oder der Region und hast in diesem Jahr wahrscheinlich schon von mindestens einer neuen EU-Pflicht gehört. Das ist kein Zufall: 2026 stapeln sich für den europäischen Onlinehandel gleich mehrere Fristen, die zeitlich eng aufeinanderfolgen und die meisten B2C-Shops betreffen, unabhängig von der Betriebsgröße.
Dieser Artikel ordnet ein, was inzwischen bereits gilt, was noch aussteht, und vor allem, was ab dem 27. September 2026 mit dem neuen Gewährleistungslabel konkret zu tun ist.
Die Fristen im Überblick: was gilt, was kommt noch
Aus den ursprünglich drei Terminen sind inzwischen faktisch vier geworden, wobei zwei davon bereits Realität sind.
Datum | Was gilt | Status |
|---|---|---|
19.06.2026 | Widerrufsbutton (§ 356a BGB) | In Kraft |
02.08.2026 | KI-Kennzeichnung von Produktbildern | In Kraft |
31.07.2026 | Recht auf Reparatur, nur für bestimmte Produktgruppen wie Haushaltsgeräte und Smartphones | In Kraft, begrenzter Anwendungsbereich |
12.08.2026 | EU-Verpackungsverordnung PPWR, vor allem für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen relevant | In Kraft, begrenzter Anwendungsbereich |
27.09.2026 | Gewährleistungslabel, für fast jeden B2C-Warenverkauf verpflichtend | Steht unmittelbar bevor |
Für die meisten kleinen und mittleren Onlineshops in der Region sind vor allem drei dieser Punkte direkt relevant: der Widerrufsbutton, die KI-Kennzeichnung und das Gewährleistungslabel. Das Recht auf Reparatur und die Verpackungsverordnung betreffen in erster Linie bestimmte Produktkategorien beziehungsweise Verpackungshersteller und sind für einen typischen Einzelhandelsshop meist nachrangig.
Widerrufsbutton: gilt bereits seit Juni
Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton ohne Übergangsfrist in Kraft. Jeder Onlineshop, der Verträge mit Verbrauchern online abschließt, muss eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, die während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist zugänglich ist. Der Widerruf läuft zweistufig ab, Vertrag auswählen und Widerruf bestätigen, und der Kunde erhält automatisch eine Eingangsbestätigung.
Wer diese Pflicht bislang noch nicht umgesetzt hat, sollte das zeitnah nachholen. Fehler beim Widerrufsrecht gehören laut Händlerbund zu den häufigsten Abmahngründen im E-Commerce, und ohne Widerrufsfunktion verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf 12 Monate und 14 Tage.
KI-Kennzeichnung: gilt bereits seit August
Ebenfalls seit dem 2. August 2026 in Kraft ist die Pflicht, KI-generierte oder stark KI-bearbeitete Produktbilder und -videos zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Bildes stehen, ein versteckter Hinweis im Impressum reicht nicht aus.
Betrifft dich das? Schnelltest in 30 Sekunden
Ja, sofort relevant wenn: Du körperliche Waren an Verbraucher verkaufst, egal in welcher Menge.
Im Blick behalten wenn: Du KI-generierte Produktbilder verwendest oder eine Herstellergarantie über zwei Jahre bewirbst.
Nicht akut wenn: Du ausschließlich B2B verkaufst oder reine Dienstleistungen ohne Warenverkauf anbietest.
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Das neue Gewährleistungslabel: die aktuell wichtigste Frist
Ab dem 27. September 2026 gilt EU-weit eine neue Kennzeichnungspflicht, die auf der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 beruht, offiziell die "Empowering Consumers for the Green Transition"-Richtlinie. Konkretes Aussehen, Text und Farben der Label sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 bindend vorgegeben, eine eigene Gestaltung ist nicht zulässig. Umgesetzt wird die Pflicht in Deutschland über Art. 246 Abs. 1 Nr. 5 und 5a EGBGB.
Im Kern geht es um zwei getrennte Label. Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen zweijährigen Mängelrechte und ist für praktisch jeden verpflichtend, der körperliche Waren an Verbraucher verkauft, online wie stationär. Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier keine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Das zusätzliche Garantielabel, kurz GARAN, wird nur fällig, wenn ein Hersteller eine unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf die gesamte Ware gewährt und du als Händler davon weißt.
Wichtig zu wissen: Beide Label müssen bereits vor Vertragsschluss gut sichtbar dargestellt werden, meist im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Preis. Eine Übergangsfrist ist für den 27. September 2026 nicht vorgesehen, und ein Verstoß gilt als Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten und ist damit abmahnfähig.
Für die praktische Umsetzung reichen drei Schritte. Zunächst prüfst du dein Sortiment, bei welchen Produkten eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren besteht, denn nur dort brauchst du zusätzlich das Garantielabel. Danach hältst du die dafür nötigen Produktdaten bereit, also Marke, Modellbezeichnung und Garantiedauer. Zum Schluss bindest du das jeweilige Label sichtbar auf der Produktseite ein, nicht versteckt hinter einem Link, Tab oder einer Mouseover-Funktion.
Für die Erstellung selbst brauchst du keine Design-Software. eRecht24 bietet einen kostenlosen Garantielabel-Generator, bei dem du nur die Produktdaten einträgst und das fertige Label in mehreren Dateiformaten herunterlädst. Alternativ stellt der Händlerbund ein fertiges Gewährleistungslabel kostenlos zum Download bereit. Beide Wege sparen dir die Suche nach der korrekten amtlichen Fassung.
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Besonderheiten für Oldenburger Shops und regionale Betriebe
Für lokale Shopbetreiber in Oldenburg, Ganderkesee, Wardenburg und Umgebung gelten dieselben Regeln wie für große E-Commerce-Player, doch oft fehlt es an Zeit oder technischem Wissen für die Umsetzung. Typische Herausforderungen sind kleinere Budgets, teils veraltete Shopsysteme und keine eigene IT-Abteilung, die sich um solche rechtlichen Details kümmert.
Aus der Praxis
Was ich bei Website-Checks in der Region häufig sehe:
Viele Shopbetreiber kennen den Widerrufsbutton inzwischen, weil er medial breit begleitet wurde. Das Gewährleistungslabel dagegen ist vielen noch gar nicht bekannt, obwohl es die Frist mit dem geringsten Interpretationsspielraum ist. Wer jetzt einmal die Produktdaten für den Generator zusammenstellt, hat das Thema in wenigen Stunden erledigt statt es kurz vor dem Stichtag unter Zeitdruck nachzuholen.
Wie ich bereits im Artikel zum aktuellen BFSG-Stand beschrieben habe, unterscheiden sich EU-Fristen oft stark darin, wie eng oder weit ihre Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe gefasst sind. Beim Gewährleistungslabel gibt es diese Ausnahme schlicht nicht, was die Frist für kleine Shops besonders verbindlich macht.
Fazit
Aus den ursprünglich drei Pflichten für Onlineshops 2026 sind inzwischen vier geworden, von denen zwei bereits gelten und zwei nur bestimmte Branchen direkt betreffen. Die praktisch wichtigste verbleibende Frist ist das Gewährleistungslabel zum 27. September 2026, weil es ausnahmslos jeden B2C-Warenverkauf betrifft und sich mit den kostenlosen Generatoren in überschaubarer Zeit umsetzen lässt.
Wenn du wissen willst wo dein Onlineshop bei diesen Pflichten aktuell steht, melde dich einfach für einen kostenlosen Website-Check.
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